In Zeiten von Youtube, MyVideo und Podcasts, wird es auch bei Privatpersonen immer beliebter, eigene Videos zusammenzubasteln oder in einem eigenen, regelmäßigen Podcast die eigene Meinung in die Welt zu tragen. Oftmals geschieht dies auch mit untermalender Musik, doch in diesem Fall ist Vorsicht geboten. Nicht jeder Song dieser Welt kann einfach so ins Heimvideo von Max Müller eingebunden werden und sollte dies doch passieren, können saftige Strafen winken.
Damit Max Müller geschützt ist, reicht es auch nicht, wenn er die gewählten Lieder rechtmäßig auf CD oder als Download erworben hat. Dies berechtigt ihn zwar, privat immer und immer wieder dieses Lied zu hören, sobald er es aber in irgendeiner Form veröffentlicht, macht er sich strafbar. Das hängt vor allem mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zusammen. Sie hat die Rechte und Lizenzen an fast allen in Deutschland erschienenen Musikstücken. Komponisten schließen einen Vertrag mit der GEMA, der diese berechtigt, von nun an für die Nutzung der Stücke Gebühren zu beziehen. Jede Verwendung eines solchen Musikstücks muss der GEMA gemeldet und dementsprechend bezahlt werden.
Was aber tun, wenn Max Müller kein Geld hat und seine Urlaubsfotos auf Youtube trotzdem mit ein bisschen Musik untermalen will? Im Internet wird auf mehreren Seiten sogenannte lizenzfreie Musik angeboten, also Musik, die nicht von der GEMA überwacht wird. Für einen geringen Preis können hier Musikstücke erworben werden, die dann, je nach Preiskategorie, einmal oder mehrfach für die eigenen Zwecke verwendet werden dürfen.


