Sagen Sie dem Domain-Diebstahl den Kampf an
Bei Verletzung des Urheberrechts denken wir an Autoren, Musiker, Künstler selten aber an Webmaster. Leider ist aber Copyright Kriminalität zum Internet Alltag geworden. Denn der Run auf den besten Namen ist zum regelrechten Schlachtfeld geworden. Schließlich hängt oftmals das komplette Marketing am griffigsten Namen und der Name der Website ist fast wie eine Marke. Wie kann man als Domains schützen? Prinzipiell ist mit der Registrierung einer Domain der Name automatisch urheberrechtlich geschützt. Schwierig wird es bei Grenzfällen wie zum Beispiel: converseschuhe.de. Technisch gesehen ist „converse“ ein Markenname, wird aber so allgemein für Sportschuhe genutzt, dass er prinzipiell zur offenen Nutzung zur Verfügung steht.
Grundsätzlich erhält der Webmaster jedoch mit der Registrierung einer Domain auch die Rechte an deren Namen. Das gilt auch für den Inhalt der Website. Alles war darauf vom Eigentümer gepostet wird ist urheberrechtlich geschützt und gegen das unerlaubte Stehlen von Inhalt kann angeklagt werden. Eine der wirksamsten Varianten, um sich gegen solche Diebe zu schützen, ist eine Reklamierung bei Google. Dies hat zur Folge, dass Google dann die entsprechende Website vom Index nimmt. Einmal aus Google verschwunden, bekommt die entsprechende Domain kaum noch Traffic ab und wird so fast lahm gelegt. Natürlich ist es auch möglich, gegen Verletzung des Urheberrechts zu klagen. Eine Drohung vom Anwalt, die Domain sonst vom Web auszuschließen wirkt manchmal Wunder.
Denn auch wenn es wie eine Lapalie erscheinen mag, das Stehlen von Gedankengut ist kein Kavaliersdelikt. Denn damit erlaubt man anderen nicht nur, seine eigenen Ideen zu stehlen. Darüber hinaus schadet man sich selbst, da durch das doppelte Veröffentlichen von Inhalt, der Web-Traffic gespalten wird. Im Prinzip geht damit der Verkehr, der sonst auf der eigenen Domain landen würden, woanders hin. Meistens direkt zur Konkurrenz. Und wer will schon freiwilig hart erarbeitete Klicks verschenken?!


